GRUNDRECHTE GELTEN FÜR ALLE MENSCHEN

Wir sind alle stolz auf unsere direkte Demokratie. Wir sind stolz darauf, dass unser Volk mitreden kann. Nicht selten ist «das Volk» nur Volk, wenn es die eigene Meinung teilt. Unter anderem dafür, dass dies nicht geschieht, gibt es Grundrechte.

Das Recht auf freie Meinungsäusserung stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar und ist eine der Grundvoraussetzungen für ihre Fortentwicklung und für die Selbstverwirklichung eines jeden Einzelnen. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist ein zentrales Merkmal eines liberalen und demokratischen Rechtsstaates.

«Ein Mensch bleibt ein Mensch, auch wenn er eine ganz andere politische Meinung vertritt als ich.» 

Jede/r steht für mich unter dem Schutz der Grundrechte oder um Rosa Luxenburg zu zitieren: «Die Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.» Dieser Satz besagt auch, dass Grundrechte nie unbeschränkt sind, sondern auch die Rücksichtnahme auf andere Interessen bedingen. Deshalb bin ich für eine Bewilligungspflicht für grössere Demos. Es gehört zu meinem politischen Kompass für Menschenrechte einzustehen, unabhängig davon, ob mir der Mensch, den sie im Einzelfall schützen, sympathisch ist oder er meine politischen Werte teilt. 

«Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass die Stadt Bern als Zentrum der Schweizerischen Politik besonders Meinungsäusserungsfreiheit und das Versammlungsrecht respektiert.» Aus diesem Grund habe ich mich für ein modernes Kundgebungsreglement eingesetzt. Neu darf deshalb auch während der Session des eidgenössischen Parlaments auf dem Bundesplatzt demonstriert werden.

Demonstrieren darf nicht zu einem finanziellen Risiko werden

Die Ausübung demokratischer Rechte darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob jemand über genügend finanzielle Ressourcen verfügt, um auch hohe finanzielle Risiken zu tragen. Wir haben mit dem neuen Kundgebungsreglement erreicht, dass die Organisierenden von grundrechtsgeschützten Kundgebungen nicht für Sachbeschädigungen oder Polizeieinsätze haftbar gemacht werden können. In der Stadt Bern gibt es ausserhalb des strafrechtlichen Verfahrens dank uns keine Kostenüberwältzung auf einzelne Kundgebungsteilnehmende.

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